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Der Seelsorgebereichsrat soll die Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien verstärken und verbessern und die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung fördern.
Ziel ist eine Aktivierung des Glaubenslebens, die Vereinfachung der Strukturen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der pastoralen Zusammenarbeit aller Pfarreien des neuen Seelsorgebereiches.
Es gibt dazu 3 Modelle. Wir haben uns für das Modell „Delegation“ entschieden. Das bedeutet, dass die Pfarrgemeinderäte in den Pfarreien bleiben bestehen. Die Pfarreien entsenden Delegierten in den SSB-Rat.