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Der Seelsorgebereichsrat im SSB Fränkische Schweiz
Der Seelsorgebereichsrat für die Übergangszeit (SBR-Ü) ist neben den einzelnen Pfarrgemeinderäten zuständig für alle pastoralen Fragen und Angelegenheiten im Seelsorgebereich, die nicht nur eine einzelne Pfarrei betreffen. Diese werden vom Seelsorgebereichsrat im Sinne der Kooperationsvereinbarung beraten und beschlossen.