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Der Seelsorgebereichsrat regelt alle Themen die im übergeordneten Bereich beraten und beschlossen werden müssen. Zu den Aufgaben gehören:
die Zusammenarbeit der Pfarreien fördern
die Pastorale Situation beraten und nach Möglichkeit ausgewogen zu gestalten.
gemeinsam mit den Pfarrern Sorge für die Koordination und Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern zu tragen und hierzu mit ihnen Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen
Informationsmöglichkeiten beraten und beschließen. (Homepage, Info-Briefe u.v.m.)
die Jugendarbeit, insbesondere die Jugendverbandsarbeit, zu ermöglichen und zu fördern,
Gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen
die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten
die Verpflichtung wahrzunehmen, vor Besetzung von Pfarrstellen in der Pfarreiengemeinschaft mit dem Erzbischof oder seinem Vertreter die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse des gesamten Seelsorgebereichs und der einzelnen Pfarrgemeinden zu besprechen